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KONTAKT

Im Mietrecht stehen sich die Interessen von Vermieter und Mieter gegenüber. Insbesondere das Wohnungsmietrecht ist durch Vorschriften zum Mieterschutz gekennzeichnet. Diese Vorschriften gelten meist nicht in Gewerberaummietverhältnissen, die deswegen häufig noch mehr Konfliktpotential bieten.
Wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter in Wohnraumstreitigkeiten, wie auch in Gewerberaumstreitigkeiten. Dadurch haben wir auf diese Problemkonstellationen keinen einseitigen Blickwinkel, sondern können den Fall aus allen Perspektiven betrachten. Dies erleichtert es, sich in die nächsten taktischen Schritte des Gegners hineinzudenken, etwa wie in einem Schachspiel. Das Mietrecht ist darüber hinaus dadurch gekennzeichnet, dass es viele praktische Fallkonstellationen gibt, die nicht nur rechtlich, sondern auch von der praktischen und damit von der taktischen Seite aus betrachtet werden müssen.
 
Wir stehen Ihnen bei Beratungsbedarf jederzeit und gerne zur Verfügung. Dabei haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, möglichst schon im Vorfeld eines Konflikts die für unsere Partei günstigen taktischen Weichen zu stellen. 

Wir informieren Sie gerne über den möglichen Ablauf Ihres Falles und entstehende Kosten. Scheuen Sie sich nicht zu fragen.

Das Mietrecht wird in unserem Büro von
Herrn Rechtsanwalt Dobler
bearbeitet.